Diese Warnliste funktioniert anders als die meisten Seiten mit ähnlichem Namen. Hier steht kein Anbieter am Pranger, weil eine Redaktion ihn unseriös findet. Dokumentiert wird ausschließlich, was sich belegen lässt: behördliche Verfahren, rechtskräftige und laufende Gerichtsentscheidungen sowie die amtlichen Kriterien, an denen sich legal von illegal trennen lässt. Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einer benannten Quelle mit Datum.
Der Grund für diese Zurückhaltung ist einfach. Eine amtliche schwarze Liste illegaler Glücksspielanbieter gibt es in Deutschland nicht. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale) veröffentlicht das Gegenteil: die Whitelist aller erlaubten Anbieter. Was dort nicht steht, darf in Deutschland kein Glücksspiel anbieten. Diese eine Regel ist präziser als jede Negativliste, denn der illegale Markt wechselt Domains und Markennamen schneller, als eine Liste gepflegt werden könnte.
Für den Alltag heißt das: Wer einen konkreten Anbieter prüfen will, gleicht ihn mit der Whitelist ab. Der Lizenz-Check auf der Startseite nimmt diese Arbeit ab, und die Prüfberichte dokumentieren für einzelne Anbieter, was der Abgleich ergeben hat und wie das Angebot im Detail abschneidet. Nach welchem Verfahren diese Prüfung abläuft, steht unter So prüfen wir. Diese Seite hier liefert das Hintergrundwissen: wie der Staat gegen illegale Anbieter vorgeht, welche Urteile den Rahmen setzen und woran Sie ein illegales Angebot selbst erkennen.
So geht die GGL gegen illegale Anbieter vor
Seit 2023 ist die GGL bundesweit für die Bekämpfung des unerlaubten Online-Glücksspiels zuständig. Ihre Bilanz legt sie jährlich offen: Laut GGL-Tätigkeitsbericht 2024 (veröffentlicht am 27. Juni 2025) hat die Behörde in jenem Jahr 231 Untersagungsverfahren eingeleitet und über 1.700 Websites überprüft. Rund 450 illegale Glücksspielseiten waren infolge von Untersagungsverfügungen von Deutschland aus nicht mehr erreichbar, weitere 657 wurden über Geo-Blocking auf Grundlage des Digital Services Act gesperrt.
Die Größenordnung des Gegners liefert dieselbe Quelle. Die von der GGL beauftragte Marktstudie identifizierte 858 deutschsprachige Glücksspiel-Websites von 212 Anbietern ohne deutsche Erlaubnis, mit einem geschätzten Marktvolumen von 500 bis 600 Millionen Euro. Das entspricht etwa einem Viertel des Online-Markts für riskante Spielformen. Der Tätigkeitsbericht 2025 (veröffentlicht am 3. Juli 2026) beziffert die Kanalisierungsrate auf 77 Prozent: Gut drei Viertel der Online-Spielumsätze laufen über regulierte Anbieter, knapp ein Viertel über den Schwarzmarkt.
Vier Instrumente tragen den Vollzug:
| Instrument | Wirkung |
|---|---|
| Untersagungsverfügung | Verbietet dem Anbieter Angebot und Werbung in Deutschland; bei Missachtung drohen Zwangsgelder und Folgemaßnahmen gegen Dienstleister |
| Zahlungsdienstleister-Blocking | Untersagt Zahlungsdiensten die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen für unerlaubtes Glücksspiel; trifft das Geschäftsmodell direkt |
| Geo-Blocking über den DSA | Sperranordnungen gegenüber Host-Providern nach dem Digital Services Act; 657 Seiten waren 2024 auf diesem Weg nicht mehr erreichbar |
| Werbeverbote | Untersagung unerlaubter Glücksspielwerbung auf Websites, in sozialen Medien und über Affiliate-Netzwerke |
Wie weit das Payment-Blocking reicht, hat ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle gezeigt. Die GGL hatte einem Schweizer Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am unerlaubten Glücksspiel untersagt, und zwar nicht nur bei konkret benannten Angeboten, sondern bei sämtlichen unerlaubten Glücksspielangeboten. Das Gericht bestätigte diese weite Verfügung mit Beschluss vom 2. Oktober 2024 (Bericht bei Automatenmarkt, GGL-Mitteilung vom 15. Oktober 2024). Die Behörde muss also nicht jede einzelne Casino-Domain nachmelden, bevor der Zahlungsweg gekappt wird.
Trotzdem bleibt der Vollzug ein Wettlauf. Viele Anbieter sitzen außerhalb der EU, wechseln nach einer Sperrung die Domain und sind Tage später unter neuem Namen wieder online. Genau deshalb ist der Whitelist-Abgleich für Spieler das verlässlichere Werkzeug als jede Liste gesperrter Seiten: Er prüft die Erlaubnis, nicht die Domain.
Aktuelle Verfahren und Urteile
Neben dem behördlichen Vollzug hat sich eine zweite Front entwickelt: Zivilklagen von Spielern, die ihre Verluste bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zurückfordern. Zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2026 setzen hier den Rahmen.
EuGH, Urteil vom 16. April 2026 (C-440/23)
Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage eines maltesischen Gerichts drei Kernfragen geklärt: Das Unionsrecht hindert Deutschland nicht daran, Online-Casinospiele und virtuelle Automatenspiele ohne deutsche Erlaubnis zu verbieten. Verträge über solche Spiele dürfen nach nationalem Recht für nichtig erklärt werden, und ein Spieler, der seine Einsätze zurückfordert, handelt nicht rechtsmissbräuchlich, auch wenn der Anbieter eine maltesische Lizenz besitzt (Bericht bei Legal Tribune Online). Die maltesische Lizenz schützt den Anbieter vor deutschen Gerichten also nicht. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein deutscher Spieler, der zwischen 2019 und 2021 bei maltesischen Anbietern verloren hatte.
BGH, Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25
Die deutsche Grundsatzentscheidung steht kurz bevor. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19. Mai 2026 ein Revisionsverfahren zum Leitentscheidungsverfahren erklärt und die mündliche Verhandlung auf den 17. September 2026 terminiert (Pressemitteilung des BGH). Der Fall ist typisch für tausende anhängige Verfahren: Ein Spieler nahm zwischen dem 25. Dezember 2020 und dem 3. September 2022 an Online-Casinospielen eines Anbieters mit Sitz in Malta teil, der eine maltesische Lizenz, aber keine deutsche Erlaubnis hatte. Er fordert 10.092 Euro verlorene Einsätze zurück. Das Landgericht Heilbronn gab der Klage am 12. Februar 2025 statt, das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte das Urteil am 29. September 2025. Bis zur Leitentscheidung ruhen zahlreiche gleichgelagerte Verfahren beim BGH.
Kurz eingeordnet: Die Instanzgerichte stützen solche Ansprüche darauf, dass Verträge über unerlaubtes Glücksspiel gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und damit nichtig sind; der Anbieter muss das Erlangte dann herausgeben. Ob der BGH diese Linie bestätigt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen, entscheidet sich im Leitentscheidungsverfahren. Bis dahin sind pauschale Erfolgsversprechen, wie sie manche Prozessfinanzierer bewerben, mit Vorsicht zu lesen.
Woran Sie illegale Angebote selbst erkennen
Kein einzelnes Merkmal beweist für sich genommen etwas. In der Kombination sind die folgenden sechs Warnsignale aber bemerkenswert treffsicher, und das erste ist ohnehin entscheidend:
- Kein Eintrag in der GGL-Whitelist. Das ist kein Indiz, sondern der Beleg. Ohne Whitelist-Eintrag keine deutsche Erlaubnis, ganz gleich, welche Siegel die Website zeigt. Der Lizenz-Check auf der Startseite gleicht Anbieter und Domain direkt mit der amtlichen Liste ab.
- Tischspiele oder Live-Casino bundesweit beworben. Online-Roulette und Online-Blackjack sind nicht Teil der bundesweiten Erlaubnis. Wer sie offen für ganz Deutschland anbietet, operiert außerhalb des deutschen Rechtsrahmens.
- Zahlung nur per Kryptowährung. Legale deutsche Anbieter wickeln Zahlungen über regulierte Zahlungsdienste ab. Ein Kassenbereich, der ausschließlich Bitcoin und andere Coins akzeptiert, umgeht gezielt das Payment-Blocking der GGL.
- Bonusangebote jenseits der deutschen Regeln. Vierstellige Willkommenspakete, Cashback-Programme und VIP-Stufen passen nicht zu einem Markt mit 1.000-Euro-Einzahlungslimit und 1-Euro-Einsatzgrenze am Automaten. Je lauter der Bonus, desto genauer sollte der Lizenz-Check ausfallen.
- Kein OASIS-Hinweis, kein Panik-Knopf. Legale Anbieter sind an das zentrale Spielersperrsystem angebunden und müssen die 24-Stunden-Sperre auf jeder Spielseite anbieten. Fehlt beides, fehlt die deutsche Erlaubnis.
- Impressum ohne EU-Bezug. Firmensitz in Curaçao, Costa Rica oder auf den Komoren, keine ladungsfähige Anschrift, keine benannte Aufsichtsbehörde: Ein solches Impressum zeigt, dass der Anbieter für deutsche Behörden und Gerichte kaum greifbar ist.
Aus der Ermittlerpraxis: Illegale Anbieter kopieren gern die Optik bekannter Marken, inklusive erfundener Prüfsiegel. Ein Siegel lässt sich fälschen, ein Whitelist-Eintrag nicht. Prüfen Sie deshalb immer die Liste, nie das Logo.
Was tun, wenn Sie bei einem illegalen Anbieter eingezahlt haben
Zuerst die nüchterne Bestandsaufnahme: keine weiteren Einzahlungen, laufende Boni und Abbuchungen stoppen, Zugangsdaten sichern. Sammeln Sie alles, was den Spielverlauf belegt: Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen, Screenshots des Spielerkontos, E-Mails des Anbieters. Diese Unterlagen sind die Grundlage für jede spätere Rückforderung, und sie verschwinden erfahrungsgemäß schnell, wenn ein Anbieter den Markt verlässt oder die Domain wechselt.
Zur Rückforderung selbst gilt das oben Dokumentierte: Instanzgerichte wie zuletzt das Landgericht Heilbronn und das Oberlandesgericht Stuttgart haben Spielern verlorene Einsätze zugesprochen, der EuGH hat den unionsrechtlichen Weg dafür freigehalten, und die BGH-Leitentscheidung wird ab dem 17. September 2026 verhandelt. Ob ein Anspruch in Ihrem Fall besteht, wie er zu beziffern ist und welche Verjährungsfristen laufen, hängt vom Einzelfall ab. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder eine auf Glücksspielrecht spezialisierte Kanzlei und prüfen Sie Angebote von Prozessfinanzierern in Ruhe, bevor Sie Ansprüche abtreten.
Unabhängig von der Geldfrage lohnt der Blick auf das eigene Spielverhalten. Die Selbstsperre über OASIS wirkt bei allen legalen Anbietern in Deutschland und lässt sich unkompliziert beantragen; illegale Anbieter erkennen die Sperre zwar nicht an, der Schritt entzieht dem Spielen aber die legale Ausweichfläche und ist oft der Anfang einer wirksamen Pause. Wo es darüber hinaus Hilfe gibt, von Beratungsstellen bis zu anonymen Telefonangeboten, steht auf der Seite Spielsucht und Spielerschutz.
Fazit
Der Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel ist messbar geworden: 231 Untersagungsverfahren, über 1.700 geprüfte Websites und mehr als 1.100 gesperrte Seiten allein im Berichtsjahr 2024, dazu ein Payment-Blocking, das vor Gericht Bestand hat. Gleichzeitig zeigt die Marktstudie mit 858 illegalen deutschsprachigen Websites, dass der Schwarzmarkt nicht verschwindet, sondern ausweicht. Für Spieler bleibt deshalb die einfachste Regel die beste: Die Whitelist entscheidet. Steht ein Anbieter nicht darauf, ist jede weitere Frage beantwortet, bevor die erste Einzahlung fließt.